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Allgemeine Geschäftsbedingungen PDF Drucken
§ 1 Geltung

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten grundsätzlich für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen, die Singer Systems GmbH abschließt. Sie gelten von jedem Kunden mit seiner Bestellung oder mit der Annahme eines Angebots von Singer Systems GmbH als anerkannt, sofern sie ihm vorher zugänglich gemacht worden sind.

Andere Bedingungen als die nachstehenden gelten nur, wenn sie die Singer Systems GmbH schriftlich anerkannt worden sind. Ein Vertragsabschluß gilt nicht als zustande gekommen, solange nicht Einigkeit über die anzuwendenden Geschäftsbedingungen herrscht.


§ 2 Allgemeines

Auf alle mit der Singer Systems GmbH abgeschlossenen Verträge ist deutsches Recht anzuwenden.

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von Singer Systems GmbH ist Tübingen.

Alle Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und von allen Verträgen, die mit der Singer Systems GmbH abgeschlossen werden, bedürfen zu ihrer Gültigkeit und nicht nur zu Beweiszwecken der Schriftform.


§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der vereinbarten Lieferungen und Leistungen ergibt sich aus den übereinstimmenden schriftlichen Erklärungen beider Teile. Liegt eine schriftliche Erklärung des Vertragspartners (Angebot oder Annahme) nicht vor, so gilt die schriftliche Auftragsbestätigung der Singer Systems GmbH.


§ 4 Nutzungsrechte

Der Kauf von eigener Software von der Singer Systems GmbH berechtigt den Kunden nur zur alleinigen Nutzung. Er ist nicht berechtigt, diese Software ohne vorherige Genehmigung seitens der Singer Systems GmbH Dritten zugänglich zu machen oder weiterzugeben. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Singer Systems GmbH, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 50% des Kaufpreises der weitergegebenen Software zu verlangen; § 11 Ziff. 5b AGBG ist anzuwenden.

Bei der Lieferung von Lizenzprogrammen durch die Singer Systems GmbH gilt dasselbe und außerdem die Bedingungen des Lizenzgebers, die dem Kunden bekannt zumachen sind.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält die Singer Systems GmbH das Eigentum und alle urheberrechtlichen Verwertungsrechte bis zur Auftragsbestätigung. Sie dürfen auch danach nur nach vorheriger Zustimmung seitens der Singer Systems GmbH Dritten zugänglich gemacht oder weitergegeben werden. Alle Unterlagen sind, wenn der Auftrag der Singer Systems GmbH nicht erteilt wird, unverzüglich zurückzugeben.

Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Singer Systems GmbH unter Beachtung von § 11 Ziff. 5b AGBG zur Forderung eines Schadenersatzes von 10% des Auftragsvolumens.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sein Firmenname sowie das von der Singer Systems GmbH betreute Projekt, von der Singer Systems GmbH als Referenz genannt werden darf.


§ 5 Preise

Die in Angeboten oder Prospekten der Singer Systems GmbH angegebenen Preise gelten grundsätzlich ohne Mehrwertsteuer. Es gelten grundsätzlich die bei Vertragsabschluß vereinbarten Preise für Lieferungen und Leistungen.


§ 6 Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungen für Lieferungen und Leistungen sind innerhalb von 30 Tagen nach dem Zugang der Rechnung (spätestens 3 Tage nach Absendung der Rechnung) fällig.

Bei Lieferungen und Leistungen ins Ausland sind alle Zahlungen in EURO zu leisten und zwar vor Erbringung der Lieferung bzw. Leistung.

Gegen Ansprüche seitens der Singer Systems GmbH kann der Kunde nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur bei Ansprüchen aus demselben Vertrag möglich. Ist der Kunde durch eine Mahnung seitens der Singer Systems GmbH in Verzug gesetzt, so ist er ab dem Zeitpunkt eine Woche nach Abgang der Mahnung zur Zahlung banküblicher Verzugszinsen verpflichtet.


§ 7 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit der Absendung der von Singer Systems GmbH zu liefenden Güter auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Teillieferungen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Singer Systems GmbH behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung beglichen sind.

Wird der Eigentumsvorbehalt geltend gemacht oder aus einem Zahlungstitel gepfändet, gilt dies nicht als Vertragsrücktritt seitens der Singer Systems GmbH, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes hat der Käufer den Dritten auf das Eigentum der Singer Systems GmbH hinzuweisen und diesem unverzüglich Mitteilung zu machen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen.

Sobald der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens er Singer Systems GmbH eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Vermietung, Verpachtung oder anderweitige, die Singer Systems GmbH beeinträchtigende Überlassung des

Kaufgegenstandes, sowie dessen Veränderung, Verarbeitung und Vermischung zulässig.

Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern. In diesem Fall tritt der Käufer Singer Systems GmbH aber schon vorab alle Forderungen und Nebenrechte ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Der Käufer bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen gegenüber der Singer Systems GmbH vertragsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Käufers hat dieser der Singer Systems GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, ihm alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen herauszugeben und seinem Schuldner die Abtretung bekannt zumachen.

Werden Lieferungen oder Leistungen der Singer Systems GmbH durch dieses, dem Käufer oder durch Dritte verarbeitet oder vermischt, erwirbt die Singer Systems GmbH das Miteigentum an der neuen Sache oder an der verbundenen Sache im Verhältnis des Werts seiner Forderung gegen den Käufer zum Gesamtwert der neuen bzw. verbundenen Sache.


§ 9 Termine und Fristen für Lieferungen

Liefertermine werden von der Singer Systems GmbH verbindlich oder unverbindlich schriftlich vereinbart. Sie beginnen regelmäßig mit Vertragsabschluß, jedoch nicht vor Beibringung vom Käufer zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und im Falle der Vereinbarung einer Vorauszahlung vor deren Eingang.

Für die Einhaltung verbindlicher Lieferfristen ist der Zeitpunkt des Versands der bestellten Gegenstände durch die Singer Systems GmbH maßgeblich.

Lieferfristen verlängern sich im Falle äußerer Einwirkungen auf den Betriebsablauf sowie unverschuldeter erheblicher Betriebsunterbrechungen um die Dauer dieser Störungen. Singer Systems GmbH verpflichtet sich in diesem Falle, dem Kunden von der Verzögerung der Lieferung, ihrer voraussichtlichen und tatsächlichen Dauer unverzüglich zu unterrichten.

Überschreitet die Singer Systems GmbH einen unverbindlichen Liefertermin um mehr als einen Monat, kann der Kunde durch schriftliche Erklärung den Lieferverzug herbeiführen. Er hat jedoch der Singer Systems GmbH zunächst eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Lieferung oder Leistung zu setzen. Wird die Lieferung oder Leistung innerhalb dieser Nachfrist nicht erbracht, kann der Kunde sie ablehnen und vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinaus kann er Schadensersatz verlangen, allerdings nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Singer Systems GmbH und auch nur höchstens in Höhe von 10% des vereinbarten Preises. §11 Ziff. 5b AGBG ist anzuwenden.


§ 10 Gewährleistung

Der Käufer hat empfangene Lieferungen und Leistungen der Singer Systems GmbH unverzüglich auf ihre Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Sichtbare Mängel hat er innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige an die Singer Systems GmbH geltend zu machen.

Die Beseitigung von Mängeln erfolgt nach Wahl der Singer Systems GmbH durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Alle Mängel, die innerhalb von sechs Monaten nach Übergang der Gefahr auftreten, sind vom Kunden ebenfalls der Singer Systems GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen und können von diesem, soweit es dazu gesetzlich verpflichtet ist, wahlweise durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt werden.

Kommt die Singer Systems GmbH seiner Verpflichtung zur Mängelbeseitigung nicht innerhalb

angemessener Zeit nach, kann der Käufer Wandlung oder Minderung verlangen.

Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Mangelfolgeschäden sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial haftet die Singer Systems GmbH nicht für den Aufwand der Wiederbeschaffung verlorener Daten, sofern der Kunde nicht nachweist, dass er im laufenden Betrieb alle zumutbaren Maßnahmen der Datensicherung ergriffen hat.

Für Software, an denen die Singer Systems GmbH kein Urheberrecht hat, übernimmt es für zugesicherte Eigenschaften und Funktionen keine Gewähr, soweit gesetzlich zulässig. In diesem Falle gelten alle Schadensersatzansprüche der Singer Systems GmbH gegen seinen Lieferanten als an den Kunden abgetreten. Im Übrigen übernimmt die Singer Systems GmbH für alle vertragsmäßigen Leistungen insbesondere der Beratung, Unterstützung und Einführung eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Wird eine Lieferung oder Leistung der Singer Systems GmbH aufgrund eines Umstandes unmöglich, der von diesem zu vertreten ist, beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Empfängers unter Beachtung von §11 Ziff. 5b AGBG auf 10% der unmöglich gewordenen Lieferung oder Leistung.

§ 11 Spezielle Regelungen für Internetdienstleistungen, Webhosting

11.1 Zustandekommen des Vertrages

11.1.1 Der Vertrag über die Nutzung von Diensten und Angeboten der Singer Systems GmbH kommt durch die Annahme des schriftlichen Vertrages durch die Singer Systems GmbH zustande. Wurde eine Bestellung mittels Echtzeitbestellsystem über die Webseite vorgenommen, kommt der Vertrag mit der Freischaltung der Zugangskennung zustande. Jeder geschlossene Vertrag ist ein Jahresvertrag, es sei denn, im Einzelfall wurde etwas anderes gemäß der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung vereinbart.


11.2 Inhalt des Vertrages
11.2.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag oder aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung (mit Preisliste) der Singer Systems GmbH . Diese steht auf den Webseiten der Singer Systems GmbH zum Abruf bereit.

11.2.2 Die Singer Systems GmbH wird nach Vertragsabschluss die Beantragung des gewünschten Domainnamens beim zuständigen Registrar (z.B. für DE-Domains die DeNic e.G.) veranlassen. Die Singer Systems GmbH kann nicht garantieren, dass der gewünschte Domainnamen dem Kunden vom Registrar tatsächlich zugeteilt wird. Die Angabe, ob ein Domainname noch frei ist, erfolgt daher ausdrücklich unverbindlich und ohne Gewähr. Ein Domainname ist erst dann sicher an den Kunden vergeben, wenn die Domain im Auftrag der Singer Systems GmbH vom Registrar für den Kunden registriert worden ist und die entsprechenden Einträge in der Registrar - Datenbank aufgeführt werden. Ist ein beantragter Domainname bis zur Weiterleitung der Beantragung an den Registrar bereits vergeben, kann der Kunde einen anderen Domainnamen wählen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine spätere Änderung des Domainnamens nach Registrierung bei dem Registrar ist ausgeschlossen. Durch die Registrierung einer Domain wird der Kunde nicht Eigentümer, sondern erhält nur ein Nutzungsrecht, solange die Domain auf ihn als Eigner (Admin-C) registriert ist. Ergänzend gelten die jeweils für den zu registrierenden Domainnamen maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien, z.B. bei DE-Domains die RICHTLINIEN ZUR VERGABE VON DEUTSCHEN INTERNET-DOMAINS des DeNic e.G.. Diese sind Bestandteil des Vertrages.

11.2.3 Aus technischen Gründen kann beim Admin-C-Eintrag einer COM/NET/ORG-Domain eine Emailadresse der Singer Systems GmbH eingetragen werden. Die Rechte des Kunden werden dadurch jedoch nicht beeinträchtigt. Der Kunde stimmt dieser Verfahrensweise ausdrücklich zu.

11.2.4 Der Singer Systems GmbH bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese Änderung handelsüblich ist, notwendig erscheint, um Missbrauch zu verhindern oder die Singer Systems GmbH hierzu durch Änderung der Gesetzeslage oder durch die Rechtsprechung verpflichtet ist. Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen, die die Singer Systems GmbH erbringt, können jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Für den Kunden ergeben sich aus solchen freiwilligen unentgeltlichen Diensten und Leistungen keinerlei Ansprüche.

11.2.5 Die Singer Systems GmbH hat das Recht, die Maximalgröße der zu versendenden Emails auf einen angemessenen Wert zu beschränken.

11.2.6 Die Singer Systems GmbH hat das Recht, auf den Email-Accounts des Kunden gespeicherte Emails sofort nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu löschen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, die Emails vor Beendigung des Vertragsverhältnisses von dem POP3-Server auf seine lokale Festplatte zu übertragen ("herunterladen", "abrufen", "empfangen").

11.2.7 Die Singer Systems GmbH hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen. Ein Minderungs- oder sonstiger Anspruch ergibt sich daraus für den Kunden nicht.

11.2.8 Die Rechnungsstellung erfolgt online. Die Zusendung der Rechnung via Post erfolgt nur nach einzelner Anforderung gegen Gebühr.


11.3 Pflichten des Kunden
11.3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die als Domain zu registrierende Zeichenfolge auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter, z.B. mit Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten, sowie mit den allgemeinen Gesetzen zu prüfen. Mit der Antragstellung versichert der Kunde, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für die Verletzung von Rechten Dritter oder sonstiger Rechtsvorschriften ergeben haben.

11.3.2 Der Kunde hat missbräuchliche Nutzungen und rechtswidrige Handlungen im Internet zu unterlassen und sicherzustellen, dass durch die eigene Präsenz (inkl. Scripte, Datenbanken, Programme, etc.) keine Präsenzen oder Angebote anderer Kunden beeinträchtigt werden oder die Serverstabilität, Serverperformance und Serververfügbarkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird. Dies gilt auch, wenn die Inhalte auf einem anderen Server als dem der Singer Systems GmbH abgelegt sind und nur mittels einer über d ie Singer Systems GmbH registrierten Domain bzw. Subdomain erreichbar sind und/oder für die Wiedergabe und Veröffentlichung Dienste und/oder Leistungen der Singer Systems GmbH mittelbar oder unmittelbar, direkt oder indirekt genutzt werden.

11.3.3 Für die Nutzung durch Dritte ist alleine der Kunde verantwortlich und in vollem Umfang haftbar. Bei einer missbräuchlichen Verwendung von durch Dritte genutzte Leistungen kann eine Sperre erfolgen. Die Singer Systems GmbH behält sich das Recht vor, die Nutzung durch Dritte in Einzelfällen zu untersagen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet oder untersagt, ergeben sich daraus keine Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche für den Kunden. Der Kunde kann den Vertrag jedoch gegen Rückerstattung zuviel gezahlter Gebühren binnen 7 Werktagen ab Aussprache der Untersagung fristlos kündigen. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste durch Dritte entstanden sind. Eine Überlassung von Login-, Zugriffs- und Verwaltungsdaten (Username, Passwort, etc.) ist ausdrücklich untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten, Auftrags- und Kundennummer, Passwörter usw. geheim zu halten und sicherzustellen, dass kein Unberechtigter Zugriff auf diese Daten erhält.

11.3.4 Der Kunde ist verpflichtet, der Singer Systems GmbH Störungen, Mängel und Schäden unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat der Singer Systems GmbH jene Kosten zu erstatten, die für die Behebung solcher Störungen, Mängel und Schäden entstehen, die der Kunde zu vertreten hat.

11.3.5 Die Singer Systems GmbH ist berechtigt, fällige Rechnungsbeträge und fällige wiederkehrende Beträge vom Konto des Kunden einzuziehen. Der Kunde erteilt seine Zustimmung zum Bankeinzug mittels Lastschriftverfahren. Der Kunde hat für hinreichende Deckung des mitgeteilten Kontos zu sorgen und der Singer Systems GmbH eine Änderung seiner vertragswesentlichen persönlichen Daten (Name, Anschrift, Email-Adresse, Bankverbindung) unverzüglich mitzuteilen. Wird eine Lastschrift der Singer Systems GmbH von der Bank des Kunden zurückgegeben (Lastschriftrückgabe), der Abbuchung widersprochen oder gerät der Kunde in Verzug, ist die Singer Systems GmbH berechtigt, sämtliche vom Kunden genutzte Leistungen und Einrichtungen zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Entgelte zu zahlen und die Kosten der Wiederinbetriebnahme zu tragen. Zudem kann die Singer Systems GmbH das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und bei Verträgen mit Mindestmietzeit Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

11.3.6 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der Singer Systems GmbH und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung von Diensten der Singer Systems GmbH oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt. Es ist dem Kunden insbesondere untersagt, Domainnamen oder Präsenzen mittels "Massenemails" (SPAM etc.) zu bewerben oder Massenemails (SPAM etc.) über die Systeme/Server des Providers zu versenden. Die Singer Systems GmbH übernimmt keine Haftung für die Folgen von Pflichtverletzungen des Kunden. Im Falle einer Pflichtverletzung des Kunden ist die Singer Systems GmbH zur sofortigen Sperrung der entsprechenden Seiten und des Domainnamens sowie sämtlicher sonstigen Leistungen berechtigt. Jede Sperrung und Wiederaktivierung von Domains wird mit je 25,00 EUR berechnet (Sperr-/Entsperrgebühr). Nach einer erfolgten Sperrung erfolgt eine Freischaltung frühestens nach Zahlung der Sperr-/Entsperrgebühr. Durch eine Sperrung wird der Kunde nicht von seiner Leistungspflicht entbunden. Diese Rechte stehen der Singer Systems GmbH insbesondere dann zu, wenn er von Dritten auf Unterlassung und/oder Schadensersatz in Anspruch genommen wird und/oder durch eine Strafverfolgungsbehörde oder ein Gericht dazu aufgefordert wird. Für den Fall der Zuwiderhandlung des Kunden behält sich die Singer Systems GmbH die fristlose Kündigung vor. Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche des Anbieters bleiben davon unberührt. Soweit die Singer Systems GmbH durch Dritte wegen rechtswidriger Handlungen des Kunden - insbesondere im Bereich des Datenschutz-, Urheber- und Wettbewerbsrechts - in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, der Singer Systems GmbH von allen denkbaren Ansprüchen freizustellen und die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen Kosten zu tragen.

11.3.7 Der Kunde ist verpflichtet, seiner Internetpräsenz ein Impressum nach § 6 Teledienstgesetz beizufügen, das über einen Link "Impressum" o. ä. zu erreichen ist.


11.4 Providerwechsel, Löschung
11.4.1 Bei allen über die Singer Systems GmbH registrierten Domainnamen wird der Kunde als Eigner eingetragen und kann gemäß den Bestimmungen dieser AGB jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln. Das Vertragsverhältnis wird durch einen solchen Wechsel nicht berührt. Es ist somit eine gesonderte Kündigung des geschlossenen Vertrages erforderlich.

11.4.2 Kündigungen der Domain sind nur per Post oder Fax möglich. Hat der Kunde einen befristeten Jahresvertrag abgeschlossen, ist eine Kündigung nicht erforderlich; die Domain wird automatisch gelöscht, wenn der Kunde den Vertrag nicht rechtzeitig verlängert oder rechtzeitig zu einem anderen Provider wechselt. Schadensersatzansprüche ergeben sich daraus für den Kunden nicht.

11.4.3 Kann dem KK-Antrag nicht rechtzeitig stattgegeben werden, weil der Providerwechsel durch den neuen Provider oder den Kunden zu spät veranlasst wurde oder für die Zustimmung notwendige Voraussetzungen nicht erfüllt sind, hat der Kunde die dadurch entstehenden Folgekosten zu tragen, es sei denn, er kann dem Provider grobes Verschulden oder Vorsatz nachweisen. Das Recht des Providers, die Domain nach Ablauf des bezahlten Zeitraums freizugeben (CLOSE), bleibt davon unberührt.

11.4.4 Die Singer Systems GmbH behält sich vor, KK-Aufträgen erst stattzugeben, wenn sämtliche unbestrittenen offenen Forderungen des Kunden beglichen sind. Der Kunde hat die daraus entstehenden Folgekosten zu tragen. Schadensersatzansprüche des Kunden ergeben sich hierdurch nicht.


11.5 Höhere Gewalt
11.5.1 Die Singer Systems GmbH ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom der Singer Systems GmbH autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten.
11.5.2 D ie Singer Systems GmbH übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe, es sei denn, ihm können Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Alle Ansprüche des Kunden sind auf den Auftragswert beschränkt, sofern gesetzlich zulässig. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.


11.6 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung, Kündigung
11.6.1 Die Vertragsdauer ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Ist keine Mindestlaufzeit angegeben, beträgt diese 12 Monate.

11.6.2 Der abgeschlossene Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, sofern nicht etwas anderes aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Tarifs hervorgeht bzw. der Vertrag fristgerecht gekündigt wurde.

11.6.3 Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 4 Wochen zum Ende der jeweiligen (Mindest-) Laufzeit.

11.6.4 Im Falle einer unüblichen und/oder unsachgemäßen Nutzung durch den Kunden behält sich die Singer Systems GmbH ein Sonderkündigungsrecht (fristlos) vor. Dies gilt auch im Falle einer Beeinträchtigung von anderen Kundenaccounts und/oder Leistungen des Anbieters durch den Kunden. Zuviel bezahlte (Webspacebeträge NICHT Domaingebühren) Beträge werden in diesem Fall zurück erstattet.

11.7 Datenschutz
11.7.1 Soweit sich die Singer Systems GmbH zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter bedient, ist er berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.

11.7.2 Beide Vertragspartner stehen dafür ein, dass das jeweils mit der Vertragsabwicklung befasste Personal die einschlägigen Datenschutz- und sonstigen relevanten Rechtsbestimmungen kennt und beachtet.

11.7.3 Beide Vertragsparteien müssen Passwörter geheim halten und diese unverzüglich ändern, sobald die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von dem Passwort erhalten haben. Der Kunde wird die Singer Systems GmbH sofort unterrichten, wenn ein entsprechender Verdacht besteht. Gleiches gilt umgekehrt für die Singer Systems GmbH , wenn er Änderungen an Passwörtern vornimmt, die für den Kunden und dessen Tätigkeiten von Bedeutung sind. Die Übermittlung der neuen Passwörter erfolgt gemäß Absprache zwischen den Vertragsparteien ausschließlich an dazu besonders autorisierte Personen des jeweiligen Vertragspartners.

11.7.4 Die Singer Systems GmbH darf auf der Grundlage des TDDSG bzw. den jeweils geltenden bereichsspezifischen Datenschutzregelungen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses (d.h. für die Begründung und etwaige Änderungen des Vertragsverhältnisses einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung und der Bereitstellung von Standleitungen) notwendig ist (Bestandsdaten) (§ 5 TDDSG). Diese Befugnis gilt auch für einen von der Singer Systems GmbH beauftragten Dritten, der seinen Sitz auch im Ausland haben kann.

11.7.5 Die Bestandsdaten werden spätestens mit Ablauf des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres gelöscht, sofern dem im Einzelfall nicht besondere Gründe entgegenstehen. Soweit Kunden gegen die Höhe der in der Rechnung gestellten Verbindungsentgelte Einwendungen erhoben haben, dürfen die Abrechnungsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Ferner können Bestandsdaten bis zum Ablauf von zwei Jahren gespeichert bleiben, sofern Beschwerdebearbeitungen sowie sonstige Gründe einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses dies erfordern. Im Übrigen darf die Löschung von Bestands- und Abrechnungsdaten unterbleiben, soweit dies gesetzliche Regelungen vorsehen oder die Verfolgung von Ansprüchen dies erfordert.

11.7.6 Die Singer Systems GmbH erfasst die aktuelle "IP-Nummer" des Kunden bei Aufgabe der Bestellung und Nutzung des Kundenmenüs zusammen mit Datum, Uhrzeit und weiteren relevanten Daten. Diese werden vertraulich behandelt und nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen oder dergleichen verwendet. Sie dienen vielmehr ausschließlich dem Zweck, eine Bestellung oder Vorgänge im Kundenmenü bei Problemen, Unklarheiten usw. nachvollziehen zu können. Zudem behält sich die Singer Systems GmbH das Recht vor, diese Daten auf Verlangen einer Staatsanwaltschaft oder eines ordentlichen Gerichts offen zu legen.